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   BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96   

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https://dejure.org/1999,8005
BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96 (https://dejure.org/1999,8005)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1999 - VIII R 79/96 (https://dejure.org/1999,8005)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - VIII R 79/96 (https://dejure.org/1999,8005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschafter - Darlehen - Krise - Abziehen - Konkurseröffnung - Anschaffungskosten - Auflösungsverlust

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 4; ; EStG § 17 Abs. 1, 2 u. 4; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    Nachträgliche AK; Darlehen in der Krise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4
    Alleingesellschafter; Anschaffungskosten; Gesellschafterdarlehen; Kapital; Nennwert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96
    Fällt der Gesellschafter mit anderen vor der Krise gewährten Darlehen aus, die er in der Krise stehen ließ, obwohl er sie hätte abziehen können, sind die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Wert des Darlehens zu erhöhen, den es im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96
    Fällt der Gesellschafter mit anderen vor der Krise gewährten Darlehen aus, die er in der Krise stehen ließ, obwohl er sie hätte abziehen können, sind die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Wert des Darlehens zu erhöhen, den es im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 95/07

    Keine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn Ereignis schon bei

    Haben sich die Beteiligten aber nicht z.B. über den Wert der anzusetzenden Anschaffungskosten tatsächlich verständigt (vgl. zu den Voraussetzungen die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BStBl II 2009, 121, m.w.N.) und liegt kein sog. "krisenbestimmtes" Darlehen vor (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724), muss nach den Maßstäben der Rechtsprechung zur Bewertung von in der Krise stehengelassenen Finanzierungshilfen (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 79/96, BFH/NV 1999, 924) auch der Wert des stehengelassenen Darlehens in die Prüfung einbezogen werden; denn die Krise ist nach den Feststellungen der Vorinstanz erst im Jahr 1998 eingetreten.
  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 203/13

    Auslegung eines Ergänzungsbescheides - Mitunternehmerschaft bei Beteiligung für

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 924).
  • FG Düsseldorf, 19.10.1999 - 13 K 7553/95

    Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise -

    Mangels konkreter Bewertungsmaßstäbe kann dieser Wert nur im Wege einer Schätzung festgestellt werden (vgl. zuletzt BFH Urteil vom 26.1.1999 VIII R 79/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 924 ).
  • FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG

    In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der Beteiligung jedoch nur um den Wert des Darlehens zu erhöhen, den es im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte (BFH-Urteile vom 26.01.1999 VIII R 79/96, BFH/NV 1999, 924 und vom 04.11.1997, VIII R 43/96, BFH/NV 1998, 1076).
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